Immobilienbuchhaltung
Individuell und rechtssicher
Immobilien-Buchhaltung
Wir gewährleisten das rechtssichere Erstellen der WEG-Abrechnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) sowie von Betriebskostenabrechnungen.
Als Nachweis für die durchgeführten Buchungen werden aussagekräftige Auswertungen und Listen von uns erstellt:
- Bankbericht
- Buchhaltungsstatus
- Personenkonten, entweder als Mieter- oder Eigentümerkonten
- alle bebuchten Sachkonten (Ausgabenübersicht)
- Hausgeld- und Erhaltungsrückzahlungsübersicht
- Übersicht abgerechnete Personen pro Wohnung
Die Entwicklung der Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) wird in der Abrechnung ausführlich und getrennt ausgewiesen.
Erstellen der Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 34 a EstG für das Finanzamt.
Nach den neuen WEG-Vorschriften (WEMoG) erstellen wir einen Vermögensbericht mit allen erforderlichen Angaben.
Bei Bedarf reichen wir an die Heizungsabrechnungsunternehmen wie z. B. Ista, Brunata, Techem, Kalorimta etc. die Kosten- und Nutzeraufstellung ein oder erstellen die Heizkosten- Warmwasser- bzw. Kaltwasserkostenabrechnung selbst.
Zu unserer Dienstleistung zählt auch das Erstellen von Wirtschaftsplänen und die Vorausberechnung für das künftige Hausgeld bzw. die künftige Nebenkostenvorauszahlung.
Die Leistungen berechnen wird entweder nach Aufwand oder zum Festpreis.