„Damit Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können"

Immobilienbuchhaltung

Individuell und rechtssicher

Immobilienbuchhaltung

Wir gewährleisten das rechtssichere Erstellen der WEG-Abrechnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WeMoG) sowie von Betriebskosten-abrechnungen.

Als Nachweis für die durchgeführten Buchungen werden aussagekräftige Auswertungen und Listen von uns erstellt:

  • Bankbericht
  • Personenkonten, entweder als Mieter- oder Eigentümerkonten
  • Saldenlisten (Betriebskosten- und Rücklagenzahlungen, Sonderumlagen,
  • Jahresabrechnungen, Miet- und Nebenkostenzahlungen
  • Ausgabenübersicht

Die Entwicklung der Erhaltungsrücklage wird in der Abrechnung ausführlich und getrennt ausgewiesen.

Erstellen der Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 34 a EstG für das Finanzamt.

Nach den WEG-Vorschriften (WeMoG) erstellen wir einen Vermögensbericht mit allen erforderlichen Angaben.

Bei Bedarf reichen wir an die Wärmedienstunternehmen wie z. B. Ista, Brunata, Techem, Kalorimta etc. die Kosten- und Nutzeraufstellung ein oder erstellen die Heizkosten- Warmwasser- bzw. Kaltwasserkostenabrechnung selbst.

Das Erstellen von Wirtschaftsplänen und die Vorausberechnung für das künftige Hausgeld bzw. die künftige Nebenkostenvorauszahlung.

Die Leistungen berechnen wir absprachegemäß entweder nach Aufwand oder zum Festpreis.